Gebührenordnung

Gebührenordnung SGB XI, Gültig ab 01.03.2024 bis 31.12.2024

Modul Leistungsinhalt Vergütung
Pflegefachkraft
Vergütung
Hauswirtschaftliche Fachkraft
Vergütung
Ergänzende Hilfen
1. Große Körperpflege 39,92 € 34,30 € 28,89 €
2. Kleine Körperpflege 26,70 € 23,02 € 19,39 €
3. Transfer / An-/Auskleiden 14,22 € 12,23 € 10,29 €
4. Hilfe bei Ausscheidungen 17,72 € 16,88 € **14,20 €
5. Einfache Hilfe bei Ausscheidungen - - -
6. Spezielles Lagern 13,86 € 11,94 € **10,04 €
7. Mobilisation 13,86 € 11,94 € **10,04 €
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 9,57 € 8,24 € 6,89 €
9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 33,48 € 28,86 € **24,23 €
10. Verabreichung von Sondennahrung
mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
16,21 € - -
11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung* *16,21 € *13,94 € *12,31 €
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 18,92 € 18,86 € 15,50 €
13. Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch 4,21 € 4,20 € 4,31 €
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit
in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
44,18 € 44,00 € 36,16 €
15. Nicht belegt - - -
16. Waschen, Einkauf, Reinigung
pro angefangener ¼ Stunde
*16,21 € *13,94 € *12,31 €
17. Ab- und Beziehen eines Bettes 8,02 € 7,99 € 6,59 €
18. Beheizen 12,09 € 12,05 € 9,97 €
19. Erstbesuch (Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Pflegeanamnese/Pflegeplanung) 49,17 € - -
20. Folgebesuch (neue Feststellung der individ. Ressourcen und des Pflegebedarfs/Anpassung der Pflegeplanung) 27,05 € - -
21. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen *16,21 € *13,94 € *12,31 €
22. Organisation des Alltags und der Haushaltsführung *16,21 € *13,94 € *12,31 €

 

*= Abrechnung pro angefangener ¼ Stunde
**= Preise im Normaldruck: hier dürfen Ergänzende Hilfen nur im Ausnahmefall eingesetzt werden.

Zuschläge für Einsätze in der Nacht
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 3,69 € berechnet.

Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 3,78 € berechnet.

Zuschläge für Einsätze am Samstag (13 – 20 Uhr)
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung zwischen 13 und 20 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,50 € berechnet.

 

Wegekosten pro Hausbesuch:

Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 5,95 € pro Hausbesuch berechnet.

Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 3,34 €.

Qualitätssicherungseinsätze (gem. § 37.3 SGB XI):

Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5         73,47 €

Diese Beträge werden mit der Pflegekasse direkt abgerechnet.

Investitionszuschlag zu SGB XI

Pro Hausbesuch wird 1,10 € Investitionszuschlag berechnet. Dieser wird privat in Rechnung gestellt.

Altenpflegeausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag:

Ab 01.01.2023 werden bei Hausbesuchen mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen einen Ausbildungszuschlag in Höhe von 1,66 € pro Hausbesuch erhoben.

 

Folgende Gebühren müssen privat in Rechnung gestellt werden:

Leistung Preis
Gebühren pro Stunde Nachbarschaftshilfe, stundenweise Verhinderungspflege und Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Nachbarschaftshilfe 22,00 €
Vergebliches Anfahren bei vereinbartem Termin 9,50 €
Betreuungsleistungen pro angefangene 15 Minuten für Fachkräfte 12,50 €
- dto. - für Ergänzende Hilfen/Hauswirtschaftliche Kräfte 8,75 €

 

Leistungen der Pflegekasse Stand 01.03.2024:

 

Pflegegrad Pflegegeld nach § 37 SGB XI Sachleistung nach § 36 SGB XI
Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 332 € 761 €
Pflegegrad 3 573 € 1.432 €
Pflegegrad 4 765 € 1.778 €
Pflegegrad 5 947 € 2.200 €
     
Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI   125 €

 

Verhinderungspflege: maximal 42 Tage pro Kalenderjahr, höchstens 1.693 €

Außerdem kann auf Antrag bei der Pflegekasse bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 846,50 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Diese Gebührenordnung behält ihre Gültigkeit solange, bis eine neue Gebührenordnung in Kraft tritt.

 

Download der Gebührenordnung als PDF

Gebuehrenordnung2024.pdf (133,1 KiB)