Gebührenordnung

Gebührenordnung SGB XI, Gültig ab 01.03.2025 bis 31.12.2025

Modul Leistungsinhalt Vergütung
Pflegefachkraft
Vergütung
Hauswirtschaftliche Fachkraft
Vergütung
Ergänzende Hilfen
1. Große Körperpflege 42,76 € 36,74 € 30,95 €
2. Kleine Körperpflege 28,60 € 24,66 € 20,77 €
3. Transfer / An-/Auskleiden 15,23 € 13,10 € 11,02 €
4. Hilfe bei Ausscheidungen 18,98 € 18,08 € **15,21 €
5. Einfache Hilfe bei Ausscheidungen - - -
6. Spezielles Lagern 14,85 € 12,79 € **10,75 €
7. Mobilisation 14,85 € 12,79 € **10,75 €
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10,25 € 8,83 € 7,38 €
9. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 35,86 € 30,91 € **25,96 €
10. Verabreichung von Sondennahrung
mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
17,36 € - -
11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung* *17,36 € *14,93 € *13,19 €
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 20,27 € 20,20 € 16,60 €
13. Essen auf Rädern / stationärer Mittagstisch 4,51 € 4,50 € 4,62 €
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit
in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
47,33 € 47,13 € 38,73 €
15. Nicht belegt - - -
16. Waschen, Einkauf, Reinigung
pro angefangener ¼ Stunde
*17,36 € *14,93 € *13,19 €
17. Ab- und Beziehen eines Bettes 8,59 € 8,56 € 7,06 €
18. Beheizen 12,95 € 12,91 € 10,68 €
19. Erstbesuch (Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Pflegeanamnese/Pflegeplanung) 52,67 € - -
20. Folgebesuch (neue Feststellung der individ. Ressourcen und des Pflegebedarfs/Anpassung der Pflegeplanung) 28,98 € - -
21. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen *17,36 € *14,93 € *13,19 €
22. Organisation des Alltags und der Haushaltsführung *17,36 € *14,93 € *13,19 €

 

*= Abrechnung pro angefangener ¼ Stunde
**= Preise im Normaldruck: hier dürfen Ergänzende Hilfen nur im Ausnahmefall eingesetzt werden.

Zuschläge für Einsätze in der Nacht
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 3,95 € berechnet.

Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 4,05 € berechnet.

Zuschläge für Einsätze am Samstag (13 – 20 Uhr)
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung zwischen 13 und 20 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,68 € berechnet.

 

Wegekosten pro Hausbesuch:

Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 6,37 € pro Hausbesuch berechnet.

Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 3,58 €.

Qualitätssicherungseinsätze (gem. § 37.3 SGB XI):

Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5         78,70 €

Diese Beträge werden mit der Pflegekasse direkt abgerechnet.

Investitionszuschlag zu SGB XI

Pro Hausbesuch wird 1,10 € Investitionszuschlag berechnet. Dieser wird privat in Rechnung gestellt.

Altenpflegeausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag:

Ab 01.01.2025 werden bei Hausbesuchen mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen einen Ausbildungszuschlag in Höhe von 1,74 € pro Hausbesuch erhoben.

 

Folgende Gebühren müssen privat in Rechnung gestellt werden:

Leistung Preis
Gebühren pro Stunde Nachbarschaftshilfe, stundenweise Verhinderungspflege und Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Nachbarschaftshilfe 25,00 €
Vergebliches Anfahren bei vereinbartem Termin 9,50 €
Betreuungsleistungen pro angefangene 15 Minuten für Fachkräfte 17,36 €
- dto. - für Ergänzende Hilfen/Hauswirtschaftliche Kräfte 13,19 €

 

Leistungen der Pflegekasse Stand 01.01.2025:

 

Pflegegrad Pflegegeld nach § 37 SGB XI Sachleistung nach § 36 SGB XI
Pflegegrad 1 0 € 0 €
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €
     
Betreuungs- und Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI   131 €

 

Verhinderungspflege: maximal 42 Tage pro Kalenderjahr, höchstens 1.685 €

Außerdem kann auf Antrag bei der Pflegekasse bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (bis zu 843 €) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Diese Gebührenordnung behält ihre Gültigkeit solange, bis eine neue Gebührenordnung in Kraft tritt.

 

Download der Gebührenordnung als PDF

Gebuehrenordnung2025.pdf (131,7 KiB)